Für Eltern und ihre Kinder!

Wir finden die passende Schulbegleitung für Sie und für Ihr Kind!

Das Beste für Ihr Kind und Entlastung für Sie.

Ein erster Hinweis
Oft werden Eltern von der Schule oder vom Kindergarten darauf aufmerksam gemacht, dass es für Ihr Kind Unterstützungsmöglichkeiten gibt. Vielleicht ist es Ihnen änlich ergangen. Jetzt stellt sich die Frage wie das Kind eine Schulbegleitung erhalten kann.

Eine Diagnose vom Arzt
Wir empfehlen einen Termin bei einem Facharzt oder bei einem Psychotherapeuten, der über Erfahrungen in der Kinder- und Jugendhilfe hat, zu vereinbaren. Um eine Schulbegleitung beantragen zu können, benötigen Sie diese ärztliche Diagnose.

Die Antragstellung und die Genehmigung
Mit der vorliegenden Diagnose können Sie einen Antrag beim Kostenträger stellen. Hierfür zuständig ist das Jugendamt, das über die Eingliederungshilfe für drohende seelische Behinderung nach §35a SGB VIII entscheidet.

Für Kinder und Jugendliche mit körperlichen oder geistigen Behinderungen wird der Antrag beim Träger der Eingliederungshilfe gestellt (nach § 112 SGB IX i.V.m. § 75 SGB IX). Das Amt legt im Bescheid die Art der Hilfe und deren zeitlichen Umfang sowie die erforderliche Qualifikation der Betreuungsperson fest.
Sie als Eltern bzw. Personensorgeberechtigte haben die Wahlfreiheit aus den anerkannten Anbietern ihrer Region.

Die beste Begleitung finden
Anhand der Vorgaben des Kostenträgers suchen wir für Sie die passende Schulbegleitung für Ihr Kind aus. Dabei achten wir darauf, dass das Verhältnis zwischen Ihrem Kind und der Begleitung harmonisch ist und sich beide verstehen. Wir erklären Ihnen diese ersten Schritte besonders sorgfältig und begleiten Sie im weiteren Verlauf persönlich mit Rat und Tat.

Die Qualifikation der Schulbegleiter und Schulbegleiterin

Je nach Einschränkung des Kindes variiert das Anforderungsprofil der Begleitung.

Das Anforderungsprofil für den Job im Schulbegleitdienst variiert je nach Grad der Einschränkung des Kindes. Die Arbeit in der Schulbegleitung können Personen mit verschiedenen beruflichen Qualifikationen übernehmen. So werden Erzieherinnen und Erzieher, Heil- oder Sozialpädagoginnen und -pädagogen sowie Kinderpflegerinnen und -pfleger in diesem Berufsfeld gesucht. Aber auch erfahrene Helferinnen und Helfer in der Kinder- und Jugendarbeit können sich bewerben. Teilweise wird die Arbeit während eines Freiwilligen Sozialen Jahrs (FSJ) oder eines Bundesfreiwilligendienstes (BFD, Bufdi) geleistet.

Besonders wichtig ist die persönliche Eignung und die Freude an der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen, denn sie prägt eine förderliche Lernatmosphäre und baut ein Vertrauensverhältnis auf.

Wir bereiten alle Schulbegleiterinnen und Schulbegleiter sorgfältig auf ihre Aufgaben vor. Wissen und Kenntnisse werden in regelmäßigen Teambesprechungen, Schulungen und Fortbildungen erweitert und vertieft.